Gemeinnützigkeit

Hinweis für Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte:

Wir sind beim Oberlandesgericht Naumburg/Saale (Sachsen-Anhalt) in der Liste der gemeinnützigen Organisationen aufgeführt, denen Geldauflagen im Verfahren zugewiesen werden können.

Zuweisungen Geldauflagen / Bußgeldern an die Selbsthilfegruppe Metabolisches Syndrom Halle(Saale)
Abkürzung: SHG MBS Halle (Saale)
(Übergewicht, Diabetes Typ II, Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen)
„Tödliches Quartett“


Die Selbsthilfegruppe Metabolisches Syndrom ist eine gemeinnützige Körperschaft mit dem Ziel, die Bevölkerung über das Metabolische Syndrom aufzuklären, die Forschung auf diesem Gebiet zu fördern und den Betroffenen ein besseres Leben zu ermöglichen.

Als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt entscheiden Sie über die Zuweisung von Geldauflagen – bitte berücksichtigen Sie dabei auch die Selbsthilfegruppe Metabolisches Syndrom Halle/S.
Insbesondere bei Wirtschaftsdelikten bei denen das Gemeinwesen geschädigt wurde, aber auch bei Straftaten im Gesundheitswesen denken wir, kann mittels einer Geldauflage an die Selbsthilfegruppe Metabolisches Syndrom Buße geleistet werden.
Wir sind beim Oberlandesgericht Naumburg/Saale (Sachsen-Anhalt) in der Liste der gemeinnützigen Organisationen aufgeführt, denen Geldauflagen im Verfahren zugewiesen werden können.

Zahlungen von Geldauflagen bitte auf das Konto:
Volksbank Halle (Saale) eG
Konto: 11 14 360
BLZ: 800 937 84

Für Geldauflagen werden keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt.
Gerne schicken wir Ihnen Zahlscheine, Aufkleber mit unserer Kontoverbindung und Anschrift sowie Informationen über die Selbsthilfegruppe Metabolisches Syndrom Halle (Saale).

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Dipl.-Phys. Helmut Gobsch
Tel.: 0345 – 80 40 559
helmut@gobsch.de
http://www.shg-metabolischessyndrom.de

Als gemeinnützige Körperschaft durch das Finanzamt Halle (Saale) – Nord anerkannt -
Steuer-Nr.: 111/142/08886
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