Gemeinnützigkeit
Hinweis für Richter, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte:
Wir sind beim Oberlandesgericht Naumburg/Saale (Sachsen-Anhalt) in der Liste
der gemeinnützigen Organisationen aufgeführt, denen Geldauflagen im Verfahren
zugewiesen werden können.
Zuweisungen
Geldauflagen / Bußgeldern an die Selbsthilfegruppe Metabolisches Syndrom
Halle(Saale)
Abkürzung: SHG MBS Halle (Saale)
(Übergewicht, Diabetes Typ II, Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen)
„Tödliches Quartett“
Die Selbsthilfegruppe Metabolisches Syndrom ist eine gemeinnützige Körperschaft
mit dem Ziel, die Bevölkerung über das Metabolische Syndrom aufzuklären, die
Forschung auf diesem Gebiet zu fördern und den Betroffenen ein besseres Leben zu
ermöglichen.
Als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt entscheiden Sie über die
Zuweisung von Geldauflagen – bitte berücksichtigen Sie dabei auch die
Selbsthilfegruppe Metabolisches Syndrom Halle/S.
Insbesondere bei Wirtschaftsdelikten bei denen das Gemeinwesen geschädigt wurde,
aber auch bei Straftaten im Gesundheitswesen denken wir, kann mittels einer
Geldauflage an die Selbsthilfegruppe Metabolisches Syndrom Buße geleistet
werden.
Wir sind beim Oberlandesgericht Naumburg/Saale (Sachsen-Anhalt) in der Liste der
gemeinnützigen Organisationen aufgeführt, denen Geldauflagen im Verfahren
zugewiesen werden können.
Zahlungen von Geldauflagen bitte auf das Konto:
Volksbank Halle (Saale) eG
Konto: 11 14 360
BLZ: 800 937 84
Für Geldauflagen werden keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt.
Gerne schicken wir Ihnen Zahlscheine, Aufkleber mit unserer Kontoverbindung und
Anschrift sowie Informationen über die Selbsthilfegruppe Metabolisches Syndrom
Halle (Saale).
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Dipl.-Phys. Helmut Gobsch
Tel.: 0345 – 80 40 559
helmut@gobsch.de
http://www.shg-metabolischessyndrom.de
Als gemeinnützige Körperschaft durch das Finanzamt Halle (Saale) – Nord
anerkannt -
Steuer-Nr.: 111/142/08886
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